Wieso Freiberufler & Freiberufler, wieso? | |||
In einer gewissen Weise habe ich meine freiberufliche Tätigkeit immer mit der Tätigkeit von Handwerksbetrieben verglichen. Auch, wenn dies eventuell ein wenig befremdlich sich darstellt, scheinen gewisse Parallelen zu existieren. Grundsätzlich ist es nicht wichtig, ob im Rahmen der Berufsausübung ein Tisch produziert oder eine Wand mit Farbe gestrichen oder eben ein AddOn für eine Software programmiert werden muss. Die Arbeit selbst muss im Sinne des Auftraggebenden erledigt werden. Da dem so ist, ist nun die Frage zur Definition eines "Freiberuflers" gestellt. Insbesondere im gesetzlichen Rahmen wurde eine Unterscheidung der jeweiligen Berufsbereiche eingefügt. Demnach liegt gemäß §18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) freiberufliche Tätigkeit vor, wenn Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden, die durch selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, sowie durch diesbezüglich festgelegte Katalogberufe, erzielt werden. Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Weiterhin erfolgt eine Einzelfalldefinition der Tätigkeiten im gewerberechtlichen Sinne. Hier ist von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen, wenn deutlich überwiegend Dienstleitungen ausgeführt werden und eine Produktion eigener Güter oder Waren, die zum Verkauf angeboten werden, nicht vorliegt. Zusätzlich obliegt ein besonderes Augenmerk auf den Fähigkeiten und einem hohen Bildungsstand der jeweiligen Person, die im Berufsfeld Freiberuf anerkannt werden soll. Letztlich ergibt dies in Beantwortung der Frage zur Definition von "Freiberuf" eine Mischung unterschiedlicher Kriterien, die zu beachten sind, und die im Ergebnis immer eine Definition für den jeweiligen persönlichen Einzelfall bedeuten. Soweit so gut. Doch welch Nutzen ergibt sich nun aus Sicht einer möglichen Kundschaft durch diese Herleitung und, wichtiger noch, zur Grundfrage "Wieso Freiberufler"? Als Rahmen des Zusammenwirkens und -arbeitens ist eine Festlegung allgemein gültiger Maßgaben im Rechtsstaate unerlässlich. Somit ist es gut zu wissen, dass in diesem Rahmen zuverlässige und funktionierende Möglichkeiten zur Bewältigung alltäglicher Anforderungen zur Verfügung stehen. Als Überleitung zur Grundfrage soll nun auf die Positionierung zum Einsatz einer Person, die im Bereich "Freiberuf IT" tätig ist, abgestellt werden. Das angestellte Arbeitskräfte in einem Unternehmen tätig sind, wird ganz sicher keine neue Erkenntnis sein. Auch nicht, dass eine externe Firma für das eigene Unternehmen tätig wird. Man kann es auch so verstehen, dass ein Freiberufler als externe Firma angesehen wird. Zur Annäherung an die Grundfrage ist ein Blick auf die jeweils entstehenden Kosten ein guter Ansatz zur Abgrenzung. Auch wenn aus menschlicher Sicht die reine Kostenbetrachtung sicher Unwohlsein hervorrufen wird, so steht aus wirtschaftlicher Sicht diese Betrachtungsweise außer Frage. Ein Unternehmen muss effizient agieren um überlebensfähig zu sein. Eigene Arbeitskräfte zu beschäftigen verursacht Kosten, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeiten erwirtschaftet werden müssen. Dieser Kostenblock stellt den regulären Geschäftsbetrieb sicher. Ein weiterer Kostenblock ergibt sich aus Investitionen, die durch externe Firmen entstehen. Hierbei kann nun weiter unterschieden werden, welcher Art diese Unternehmen sind. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass größere Unternehmen im Bereich der Dienstleistungen auch höhere Kosten verursachen. Das besitzt zuweilen auch gute Gründe und muss nicht weiter hinterfragt werden. Und aus dieser Erkenntnis besteht hier nun aus wirtschaftlicher Sicht die Beantwortung der Grundfrage "Wieso Freiberufler". Aus Kostensicht muss man sogar Fragen (dürfen), "Freiberufler, wieso nicht?". |
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